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Verkehrspolitik

Radverkehr endlich besser geregelt

Neufassung der StVO zum 1. April

Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung: "Wenn Städte und Gemeinden die neue StVO konsequent umsetzen, stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer", sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Außerdem wird die Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn erleichtert. Autofahrer werden sich daher darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind.

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Nationaler Radverkehrsplan 2020 verabschiedet - und kritisiert

ADFC: „Der Alltagsradverkehr im Saarland ist eine Katastrophe“

"Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 beschlossen. Mit dem NRVP 2020 bekennt sich die Bundesregierung zum Radverkehr als Bestandteil einer nachhaltigen Verkehrspolitik und richtet die  grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre neu aus.

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Mobilität im Saarland: Wie sieht der Verkehr der Zukunft aus?

Die aktuelle Ausgabe (Heft 5, August 2012) des kostenlosen Magazins "arbeitnehmer" der Arbeitskammer des Saarlandes beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Mobilität im Saarland. Auch das Thema "Radverkehr im Saarland: Den schlafenden Riesen wecken" ist dabei.

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Neues Urteil: Radfahrer gehören auf die Straße

Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall
ADFC-Mitglied erwirkt Grundsatzurteil

(Pressemitteilung des ADFC-Bundesverbandes)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt und bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der örtliche Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), setzte sich mit Unterstützung des ADFC Bayern in zweiter Instanz gegen die Stadt Regensburg durch, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege von der Benutzungspflicht befreien muss.

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